
Das Ausspähen von Daten ist gemäß § 202a des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. == Wortlaut == Der Wortlaut des `§ 202a StGB``` ist: == Tatbestand == Geschützt wird die Verfügungsbefugnis über Daten. Diese Norm ist sozusagen die allgemeine Straf...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ausspähen_von_Daten
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